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Portrait von Christian Mayr, Geschäftsführerin bei Kumandra Energy

6. März 2026

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09:15

Was bedeutet das für Speicher, Markt und Netzanschlüsse?

Neue Regeln im BDEW‑Musterwortlaut Mittelspannung

Der BDEW hat einen Musterwortlaut zur TAR-Mittelspannung (VDE-AR-N4110) erarbeitet. Die TAR-Mittelspannung ist die Grundlage für alle Technischen Anschlussbedingungen der momentan 866 Verteilnetzbetreiber. Diese können die aktuell geltende TAR um eigene Ergänzungen z.B. zusätzlichen Anforderungen erweitern, was zu bundesweit unterschiedlichen Lösungen führt. Der BDEW hat nun im Musterwortlaut eine Harmonisierung vorgeschlagen: Netzbetreiber welche sich künftig an den Musterwortlaut halten, müssen ihre TAB nicht mehr eigenständig führen bzw. ergänzen und auch nicht mehr gegenüber den Anschlussnehmern begründen (Vorschrift nach §19 Absatz 1a EnWG). 

 

Unsere Erwartung: Künftig werden insbesondere kleinere Netzbetreiber aktiv den Musterwortlaut übernehmen, statt eigene zusätzliche Regelungen zu erarbeiten und deren Notwendigkeit zu begründen. Sie profitieren so gezielt von der Harmonisierung und vereinfachen den Anschlussprozess für sich und die Anschlussnehmer.  

 

Unabhängig davon arbeitet der VDE FNN (das Normungsgremium) derzeit an einer Revision der VDE-AR-N4110 welche im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Der Musterwortlaut bezieht sich noch auf die derzeit gültige 4110 vom September 2023. Es ist daher davon auszugehen, dass einige der enthaltenen Harmonisierungen ggf. bereits in die Revision einfließen werden. 

 

Genauer lesen lohnt sich also! 

 

mögliche Änderungen nach dem BDEW Musterwortlaut

Welche Auswirkungen könnten die vorgesehenen Änderungen am Musterwortlaut auf bereits laufende Projekte haben? Inwieweit sollten Projektentwickler sowie alle Beteiligten im Bau- oder Planungsprozess nun besonders aufmerksam sein und gegebenenfalls Anpassungen oder neue Überlegungen in ihre Projekte einbeziehen?

 

  • Rückmeldefristen bei Netzanfragen: Es zeichnet sich ab, dass formalisierte Rückmeldungen stärker standardisiert werden könnten. Für Projektentwickler bedeutet das voraussichtlich mehr Transparenz im Prozess, ohne zwingend eine spürbare Verkürzung der tatsächlichen Bearbeitungsdauer erwarten zu können.

  • Vorgaben zum Leistungsgradienten bei Speicheranlagen: Eine stärkere Vereinheitlichung der zulässigen Betriebsparameter könnte dazu führen, dass Auslegungen künftig konservativer erfolgen müssen. In der Planung könnten dadurch technische Reserven oder alternative Betriebsstrategien an Bedeutung gewinnen.

    Voraussichtlich maximaler Leistungsgradient für Speicheranlagen: 22% / Minute (zulässige Vorgaben seitens VNB: 6 - 22 %), bisher max. 39,6 %/Minute (zulässige Vorgaben seitens VNB: 4 - 39,6 %) 

  • Schutzkonzepte bei Anlagen mit mehreren Transformatoren: Die Tendenz zu differenzierteren Schutzanforderungen je Trafostation könnte sich verstärken. Für bestehende Konzepte kann das bedeuten, dass Schutztechnik früher im Projekt detaillierter betrachtet und gegebenenfalls neu bewertet werden muss.

  • Messtechnik und Ereigniserfassung bei größeren Anlagen: Eine Ausweitung der Anforderungen an die Erfassung von Netzereignissen ist denkbar. Projektbeteiligte sollten daher im Blick behalten, ob künftig zusätzliche Komponenten oder Schnittstellen in der Anlagenstruktur berücksichtigt werden müssen.

  • Netzunabhängige Hilfsstromversorgung: Die stärkere Fokussierung auf die Verfügbarkeit von Kommunikations‑, Schutz- und Sekundärtechnik lässt erwarten, dass die Eigenversorgung der Übergabestation insgesamt robuster ausgelegt werden soll. Dies könnte Auswirkungen auf Platzbedarf, Systemarchitektur und Schnittstellen haben.

 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die anstehenden Änderungen im Musterwortlaut und die Revision der VDE-AR-N4110 sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Netzbetreiber und Projektentwickler mit sich bringen. Insbesondere für Projekte, die sich noch nicht in Betrieb befinden, können die neuen Vorgaben auch wirtschaftliche Risiken und Unsicherheiten mit sich bringen. Die Harmonisierung und Vereinfachung der Regelungen erleichtert zwar kleineren Netzbetreibern die Umsetzung und sorgt für mehr Einheitlichkeit im Anschlussprozess, doch müssen Projektentwickler und alle Beteiligten im Bau- oder Planungsprozess nun sehr genau beobachten, welche neuen Anforderungen tatsächlich realisiert werden. Es ist ratsam, die Entwicklungen in den kommenden Monaten aufmerksam zu verfolgen, mögliche wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu analysieren und die Projekte entsprechend flexibel anzupassen, um auch unter geänderten Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben und die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.


Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor

Christian Mayr

Geschäftsführer

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