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10. September 2026

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15:00

Mehr Flexibilität für Batteriespeicher

MiSpeL ebnet den Weg für neue BESS-Betriebskonzepte

Viele Projekte für große Batteriespeicher stehen vor derselben Herausforderung: Die technische Flexibilität moderner Speichersysteme ist hoch, die regulatorischen Anforderungen haben bisher jedoch häufig enge Grenzen gesetzt. Insbesondere dann, wenn unterschiedliche Strommengen innerhalb eines Speichers genutzt werden sollten, stießen Betreiber und Projektentwickler schnell auf regulatorische Hürden. Mit der Veröffentlichung des aktuellen Arbeitsstands zur MiSpeL-Festlegung hat die Bundesnetzagentur nun einen wichtigen Schritt für die Marktintegration von Batteriespeichern vollzogen. Der am 5. August veröffentlichte Arbeitsstand soll nach aktueller Planung zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Eine erneute Konsultation ist nicht vorgesehen.

Für Betreiber großer Batteriespeicher schafft dies erstmals einen klar definierten Rahmen für den sogenannten Mischbetrieb und eröffnet neue Möglichkeiten bei der Auslegung und Vermarktung von Speicherprojekten.

 



 

Woher kommt das Problem?

Bislang war der Betrieb großer Batteriespeicher stark von der Herkunft der gespeicherten Energie geprägt. Die gemeinsame Bewirtschaftung mit unterschiedlich vergüteten Strommengen innerhalb eines Speichers war regulatorisch nicht zulässig (Ausschließlichkeitsprinzip). In der Praxis bedeutete dies, dass eine strikte Trennung zwischen Grünstrom- und Graustrom-Anwendungen erforderlich war. Dadurch konnten Flexibilitätspotenziale, d.h. verfügbare Speicherkapazitäten, häufig nicht optimal genutzt werden (Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit).

Gerade an Standorten mit bestehenden Erzeugungsanlagen, Netzanschlüssen und variierenden Verbrauchsprofilen entstanden dadurch starke Einschränkungen bei der Entwicklung optimierter Betriebskonzepte.

 




Worum geht es bei der MiSpeL-Festlegung?

Mit der MiSpeL-Festlegung wird nun der regulatorische Rahmen geschaffen, um große Batteriespeicher im Mischbetrieb zu betreiben. Damit wird die Ein- und Ausspeicherung unterschiedlich vergüteter Strommengen innerhalb eines Speichers ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist die sogenannte Abgrenzungsoption. Über diese erfolgt eine messtechnische und rechnerische Trennung der jeweiligen Energiemengen, sodass die unterschiedlichen Stromarten eindeutig zugeordnet werden können.

Dadurch wird die Nutzung von Batteriespeichern deutlich flexibler und kann besser an die jeweiligen Anforderungen eines Standorts angepasst werden.




Wie erfolgt die Abgrenzung der Energiemengen?

Die MiSpeL-Festlegung definiert die Anforderungen an die Erfassung und Abgrenzung der relevanten Strommengen.

Hierfür müssen insbesondere:

  • Einspeisungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen,

  • Netzbezug sowie

  • Batterieladungen

über separate geeichte Zähler erfasst werden. Die Messung erfolgt dabei in 15-Minuten-Intervallen.

Darüber hinaus sind die anzuwendenden Formeln sowie die zulässigen Abrechnungs- und Zählerkonzepte zur Abgrenzung der Energiemengen nun definiert. Dies schafft die notwendige Grundlage für eine rechtssichere Umsetzung entsprechender Speicherkonzepte.




Warum ist das für Speicherprojekte relevant?

Die Festlegung eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für die Nutzung und Vermarktung von Batteriespeichern. Je nach bestehender Erzeugungs-, Verbrauch- und Netzsituation können Speicher künftig flexibler eingesetzt werden. Gleichzeitig entstehen neue Optionen bei der Vermarktung der gespeicherten Energie. Die höhere Flexibilität hat allerdings auch Auswirkungen auf die technische Umsetzung. Betriebskonzepte werden komplexer und stellen höhere Anforderungen an die Steuerungstechnik sowie an die energiewirtschaftliche Vermarktung. Entsprechend gewinnen leistungsfähige Energiemanagementsysteme und erfahrene Vermarktungspartner an Bedeutung.

Besonders interessant ist diese Entwicklung für Industriekunden mit eigenen Erzeugungsanlagen, schwankenden Verbrauchsprofilen und bestehenden Netzanschlusspunkten. Hier kann der Batteriespeicher künftig stärker an die lokalen Gegebenheiten angepasst und gezielter eingesetzt werden.




Unsere Lösung

Mit den neuen regulatorischen Möglichkeiten steigen gleichzeitig die Anforderungen an die Planung und Umsetzung von Speicherprojekten. Entscheidend wird sein, bereits in frühen Projektphasen die passenden Betriebs-, Mess-, Regelungs- und Vermarktungskonzepte zu berücksichtigen. Nur so lässt sich das volle Potential von Batteriespeichern ausschöpfen und  die zusätzliche Systemflexibilität wirtschaftlich optimieren. Kumandra unterstützt Kunden dabei, die regulatorischen Anforderungen frühzeitig in die technische und wirtschaftliche Projektentwicklung zu integrieren und geeignete Konzepte für den zukünftigen Speicherbetrieb zu entwickeln.

 



Fazit

Mit der MiSpeL-Festlegung schafft die Bundesnetzagentur erstmals einen klaren regulatorischen Rahmen für den Mischbetrieb großer Batteriespeicher. Die definierten Anforderungen an Messung, Bilanzierung und Abrechnung sorgen für Planungssicherheit und ermöglichen neue Betriebs- und Vermarktungskonzepte.

Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt, um vorhandene Speicherinfrastruktur effizienter zu nutzen und Batteriespeicher stärker an die jeweiligen Standortbedingungen anzupassen. Besonders für industrielle Standorte mit bestehenden Erzeugungsanlagen und Netzanschlüssen ergeben sich dadurch interessante Perspektiven.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die neuen Möglichkeiten in der Praxis umgesetzt werden. Klar ist bereits heute: Die neuen Regelungen schaffen zusätzliche Spielräume für die Entwicklung und Vermarktung moderner Batteriespeicherprojekte.

 


Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor

Paul Kastner

Projektingenieur Elektrotechnik

Autor

Paul Kastner

Projektingenieur Elektrotechnik

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