top of page

10. September 2026

|

15:00

Neue Netzanschluss-Regeln für Großbatteriespeicher

So bewerten Netzbetreiber künftige Speicherprojekte

Bayernwerk, E.DIS, Schleswig-Holstein Netz und Netze BW führen neue Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten ein. Statt des bisherigen Windhundprinzips rücken Projektreife, Co-Location-Konzepte und die Nutzung bestehender Infrastruktur in den Mittelpunkt.

 

Ein Batteriespeicherprojekt ist entwickelt, die Fläche identifiziert und die Wirtschaftlichkeit erscheint vielversprechend. Trotzdem bleibt eine zentrale Frage oft über Monate oder sogar Jahre unbeantwortet: Wo und zu welchen Bedingungen kann der Speicher überhaupt ans Netz angeschlossen werden?

Genau diese Unsicherheit hat in den vergangenen Jahren viele Speicherprojekte ausgebremst. Die hohe Zahl an Netzanschlussanfragen für große Batteriespeicher hat bei zahlreichen Netzbetreibern zu langen Bearbeitungszeiten geführt. Gleichzeitig wurden verfügbare Netzkapazitäten teilweise über lange Zeiträume durch Projekte gebunden, deren Umsetzung noch unklar war.

Mit neuen Vergabeverfahren reagieren nun Bayernwerk, E.DIS, Schleswig-Holstein Netz (E.ON Gruppe) und Netze BW auf diese Entwicklung. Die zentrale Botschaft: Künftig entscheidet nicht mehr allein der Zeitpunkt einer Anfrage über die Vergabe eines Netzanschlusses, sondern vor allem die Qualität und Reife eines Projekts.

 

Woher kommt das Problem?

Bisher wurden Netzanschlussanfragen vielfach nach dem sogenannten Windhundprinzip bearbeitet. Wer seine Anfrage zuerst eingereicht hat, wurde zuerst berücksichtigt.

Durch den starken Anstieg von Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher der letzten Jahre führte dieses Verfahren jedoch zunehmend zu Problemen. Netzanschlusszusagen konnten teilweise erst nach bis zu zwei Jahren erfolgen.

Für Projektentwickler und Anlagenbetreiber ist das aus mehreren Gründen kritisch. Die Wirtschaftlichkeit eines Speicherprojekts lässt sich erst belastbar bewerten, wenn feststeht:

  • an welchem Netzanschlusspunkt der Speicher angeschlossen werden kann,

  • welche Anschlusskosten entstehen,

  • welche Einspeise- und Bezugsleistung tatsächlich verfügbar ist

und somit die notwendigen Randbedingungen definiert sind um einen Batteriespeicher optimal zu dimensionieren. Gleichzeitig kam es vor, dass bereits reservierte Netzanschlusspunkte über längere Zeiträume gebunden blieben, obwohl die tatsächliche Umsetzung der Projekte noch nicht gesichert war. Gut vorbereitete Vorhaben mussten dadurch teilweise lange auf verfügbare Kapazitäten warten oder wurden pauschal oder praktisch abgelehnt (z.B. durch Zuweisung eines Netzanschlusspunkts der sich nicht wirtschaftlich anbinden ließ).

 

Worum geht es genau?

Die Netzbetreiber verfolgen künftig das Ziel, verfügbare Netzanschlusskapazitäten bevorzugt an Projekte zu vergeben, die eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit besitzen und einen möglichst hohen Beitrag zum effizienten und stabilen Netzbetrieb leisten.

Dafür werden Anfragen künftig gesammelt und anhand definierter Kriterien bewertet.

Für Projektentwickler und Anlagenbetreiber wird dabei zunächst eine grundlegende Unterscheidung wichtig:

Handelt es sich um einen Grünstromspeicher oder um einen Graustromspeicher?

Die Antwort entscheidet darüber, ob das neue Zuteilungsverfahren überhaupt angewendet wird.

 

Grünstromspeicher: Nicht vom neuen Vergabeverfahren betroffen

Bei Bayernwerk, E.DIS und Schleswig-Holstein Netz gelten die neuen Regelungen ausschließlich für Graustrom-Batteriespeicher mit einer Anschlussleistung von mehr als 300 kW.

Grünstromspeicher sind vom neuen Zuteilungsverfahren ausdrücklich ausgenommen.

Für Projektentwickler bedeutet das:

·        keine Teilnahme am neuen Vergabeverfahren,

·        keine Priorisierung über das Punktesystem,

·        keine Konkurrenz innerhalb der halbjährlichen Vergaberunden.

Gleichzeitig zeigt sich in den neuen Bewertungskriterien, dass die Kombination von Speichern mit bestehender Erneuerbare-Energien-Infrastruktur zunehmend an Bedeutung gewinnt. Projekte an bestehenden Wind- und Solarstandorten profitieren von vorhandenen Netzanschlüssen und vorhandener Infrastruktur.

 

Graustromspeicher: Gute Planung zahlt sich aus

Für Graustrom-Batteriespeicher ändern sich die Rahmenbedingungen deutlich.

Die neuen Regelungen gelten bei Bayernwerk, E.DIS und Schleswig-Holstein Netz für:

  • Graustrom-Batteriespeicher mit mehr als 300 kW Anschlussleistung

  • Erhöhungen bestehender Anschlussleistungen bei Industriekunden von mehr als 1.000 kW

Die Anträge werden künftig halbjährlich gesammelt und anschließend priorisiert.

Zusätzlich wird eine Realisierungskaution von 1.500 Euro pro MW eingeführt.

 

Ablauf der ersten Vergaberunde:

  • Ab 12.10.2026 werden verfügbare Netzanschlusskapazitäten über eine interaktive Karte veröffentlicht.

  • Anschließend läuft die Antragstellung über sechs Wochen bis zum 23.11.2026.

  • Ab 15.03.2027 erhalten Antragsteller ihre Rückmeldungen entsprechend der Priorisierung.

Entscheidend ist dabei das neue Bewertungssystem.

 

Wie bewertet Bayernwerk, E.DIS und Schleswig-Holstein Netz?

Die Priorisierung erfolgt anhand von sechs transparenten und einheitlich gewichteten Kriterien.

Kriterium

Punkte

Reifegrad des Vorhabens

0 / 5 / 10

Beitrag zu Regional- und Klimazielen

0 bis 10

EE-Co-Location

0 bis 10

Flexibilitätsbereitschaft für netzdienlichen Betrieb

0 oder 10

Abhängigkeit von lokaler Infrastruktur

0 bis 10

Ortsgebundenheit durch bereits getätigte Investitionen

0 oder 10

 

Die Bewertungslogik ist eindeutig:

  • Projekte mit einem hohen Reifegrad werden bevorzugt.

  • Die Nutzung bestehender Infrastruktur wird honoriert.

  • Co-Location-Konzepte werden explizit positiv bewertet.

  • Netzdienliche und flexible Betriebskonzepte erhalten zusätzliche Vorteile.

Damit entsteht ein klarer Anreiz, Projekte frühzeitig technisch und wirtschaftlich auszuarbeiten.

 

Netze BW verfolgt einen ähnlichen Ansatz

Auch Netze BW führt ein Vergabeverfahren mit Punktesystem ein.

Der Anmeldezeitraum läuft vom 01.11.2026 bis 31.12.2026. Die erste Vergabe erfolgt ab dem 01.03.2027.

Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf der Projektreife und Flächensicherung.

Besonders wichtig:

Projekte ohne nachweisbare laufende Vereinbarung mit Grundstückseigentümern werden nicht berücksichtigt.

Für die Bewertung werden unter anderem folgende Nachweise berücksichtigt:

Kriterium

Punkte

Kauf-, Pacht- oder Gestattungsverträge

bis 16

Bestätigter Bauantrag oder Freistellungsverfahren

bis 19

Vollständiges Elektrokonzept und Komponentenangebote

bis 11

Erweiterung bestehender Anlagen

bis 34

Die höchste Gewichtung entfällt damit auf die Nutzung bestehender Infrastruktur.

 

Warum ist das wichtig?

Sowohl bei den Netzbetreibern der E.ON Gruppe als auch bei Netze BW zeichnet sich eine klare Entwicklung ab:

Die effiziente Nutzung von Bestandsinfrastruktur wird priorisiert. Besonders attraktiv werden dadurch:

  • Erweiterungen vorhandener Netzanschlüsse,

  • Co-Location-Konzepte mit bestehender Netzinfrastruktur sowohl für Wind- & PV-Parks als auch für große Industrieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

Diese kombinierten Projekte zeichnen sich zwar durch erhöhte Komplexität in der Planung und Umsetzung aus im Vergleich zu Projekten „auf der grünen Wiese“, bitten aber auch vielfältige und vielversprechende Erlöspotentiale. Eine umfassende und ganzheitliche Projektvorbereitung/-planung wird daher immer wichtiger, um Projekte wirklich in die Realisierung zu bringen. Wer bereits Flächen gesichert, technische Konzepte ausgearbeitet und erste Genehmigungs- oder Beschaffungsschritte eingeleitet hat, verbessert seine Chancen auf eine Netzanschlusszusage erheblich.

 

Unsere Einordnung

Die neuen Verfahren senden ein klares Signal an den Markt: Netzkapazitäten sind ein knappes und kostbares Gut und sollen künftig priorisiert dort vergeben werden, wo Projekte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch umgesetzt werden, und eine effizienter Netzbetrieb unterstützt wird.

Aus Sicht von Kumandra ergeben sich daraus vor allem drei Konsequenzen:

  1. Vorplanung wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.

  2. Co-Location-Projekte gewinnen deutlich an Attraktivität.

  3. Bestehende Netzanschlüsse werden zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil.

Insbesondere in Regionen mit vielen bestehenden Wind- und PV-Anlagen entstehen dadurch interessante Potenziale für neue Speicherprojekte.

 

Fazit

Mit den neuen Vergabeverfahren verabschieden sich erste Netzbetreiber vom reinen Windhundprinzip. Stattdessen rücken Projektreife, Netzdienlichkeit und die Nutzung bestehender Infrastruktur in den Vordergrund. Die Bewertungssysteme von Bayernwerk, E.DIS, Schleswig-Holstein Netz und Netze BW zeigen dabei dieselbe Grundrichtung: Gut vorbereitete Projekte sollen schneller eine realistische Chance auf einen Netzanschluss erhalten.  Aus unserer Sicht ist das ein sinnvoller Schritt. Die neuen Regelungen schaffen mehr Transparenz, reduzieren spekulative Reservierungen von Netzkapazitäten und stärken Projekte mit einer klaren Umsetzungsstrategie.

Für Projektentwickelnde bedeutet das vor allem eines: Gute Planung wird künftig nicht nur empfohlen, sondern zunehmend zur Voraussetzung für einen erfolgreichen Netzanschluss.

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Autor

Paul Kastner

Projektingenieur Elektrotechnik

Autor

Paul Kastner

Projektingenieur Elektrotechnik

Artikel, die Dich auch interessieren könnten

Neue Netzanschluss-Regeln für Großbatteriespeicher

So bewerten Netzbetreiber künftige Speicherprojekte

Einige Stadtwerke führen neue Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten bei BESS...

10. Sept. 2026

Mehr Flexibilität für Batteriespeicher

MiSpeL ebnet den Weg für neue BESS-Betriebskonzepte

Die MiSpeL-Festlegung beendet die Unsicherheit rund um den Mischbetrieb von Batteriespeichern. Klare Vorgaben für Messung...

10. Sept. 2026

PV-Parks und Artenvielfalt

Erreichen neue Erkenntnisse bald die Genehmigungspraxis?

Während zahlreiche Monitoringdaten auf neue Chancen für Arten wie die Feldlerche hinweisen, orientieren sich...

10. Sept. 2026

bottom of page