
10. September 2026
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15:00
PV-Parks und Artenvielfalt
Erreichen neue Erkenntnisse bald die Genehmigungspraxis?
Wer heute einen Solarpark plant, erlebt häufig einen bemerkenswerten Widerspruch: Auf der einen Seite stehen Betreiber, Planer, Gutachter und Kommunen, die erneuerbare Energien als Beitrag zu Klima- und Umweltschutz verstehen. Auf der anderen Seite wird in Genehmigungsverfahren noch immer regelmäßig die Frage gestellt, ob eine PV-Freiflächenanlage nicht zwangsläufig zum Verlust von Lebensräumen für Arten wie die Feldlerche führt.
Dabei verfolgen beide Seiten eigentlich dasselbe Ziel. Die Erneuerbaren-Branche möchte die Energieversorgung klimafreundlicher gestalten. Naturschutzbehörden sollen Arten und Lebensräume schützen. Eigentlich keine Gegenspieler also, sondern Partner mit gemeinsamer Verantwortung.
Trotzdem wird in der Praxis der UNB häufig pauschal von einer Unverträglichkeit von Vogel und PV-Park ausgegangen, Solarparks können sich nicht von einem Generalverdacht freisprechen.
Woher kommt das Problem?
Die Skepsis gegenüber Freiflächen-Photovoltaik hat historische Gründe. Über viele Jahre fehlten belastbare Daten darüber, wie sich Solarparks auf Arten der Agrarlandschaft auswirken. Insbesondere bei bodenbrütenden Vogelarten wurde oft vorsorglich angenommen, dass technische Anlagen Lebensräume verdrängen.
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Naturschutz arbeitet häufig nach dem Vorsorgeprinzip: Wo Wissen fehlt, soll zunächst der Schutz von Arten Vorrang haben.
Doch Wissenschaft entwickelt sich weiter. Und genau hier beginnt die aktuelle Diskussion.
Worum geht es heute?
Im Jahr 2025 wurde eine der größten bundesweiten Feldstudie "Artenvielfalt im Solarpark" veröffentlicht. In ihrem Rahmen wurden Daten aus 31 PV-Anlagen ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen von einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten genutzt werden. Besonders bemerkenswert sind die Befunde zu Brutvögeln. Insgesamt wurden 32 Brutvogelarten in den untersuchten Anlagen nachgewiesen. Die Feldlerche war dabei die häufigste Brutvogelart und wurde an einem Großteil der untersuchten Standorte festgestellt.
Die Studie beschreibt darüber hinaus Beobachtungen von Feldlerchendichten, die nach Einschätzung der Autoren zu den höchsten bekannten Werten in Mitteleuropa zählen. In mehreren untersuchten Anlagen lagen die Bestände über den zuvor auf den landwirtschaftlichen Flächen erfassten Werten. Entscheidend hierfür waren laut Studie nicht allein die Module, sondern vor allem Pflegekonzepte, Strukturvielfalt, Wegeflächen und ausreichend geeignete Offenbereiche innerhalb der Anlagen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Solarpark automatisch ein ideales Feldlerchenhabitat ist. Auch die Studie weist darauf hin, dass Standort, Bauweise und Pflege entscheidend sind und jede Anlage individuell betrachtet werden muss.
Diese Studie fand aber in der Praxis der Behörden keinen bemerkbaren Anklang.
Nun führt das Bundesamt für Naturschutz aktuell eine umfassende Auswertung von Monitoringdaten aus einer Vielzahl von Solarparks durch. Wie Kumandra Energy im Gespräch mit dem BfN erfahren hat, soll das Gutachten auf einer möglichst umfassenden Datengrundlage aus Felduntersuchungen basieren und dabei unterschiedliche Merkmale der Solarparks – darunter Größe, Alter, Anlagendesign und Pflegekonzept – berücksichtigen. Mithilfe statistisch belastbarer Methoden soll untersucht werden, welche Anlagenparameter die Eignung als Lebensraum maßgeblich beeinflussen.
Warum ist das wichtig?
Weil sich die Diskussion häufig noch an einem Bild orientiert, das einer Überprüfung zunehmend nicht standhält.
Die eigentliche Herausforderung für die Feldlerche liegt nicht im Solarpark. Die größten Bestandsrückgänge werden seit Jahren mit den Veränderungen in der Agrarlandschaft in Verbindung gebracht. Die Studie “Artenvielfalt im Solarpark" verweist auf europäische Untersuchungen, die einen erheblichen Rückgang von Agrarvogelarten dokumentieren. Gleichzeitig zeigen die Untersuchungen in Solarparks, dass sich dort neue Strukturen, Rückzugsräume und Nahrungsangebote entwickeln können. Natürlich ersetzt ein Solarpark keine umfassende Agrarreform. Aber er kann Teil einer Lösung sein.
Und genau deshalb sollte die Frage heute nicht mehr lauten:
"Wie verhindern wir den Schaden durch Solarparks?"
Sondern:
"Wie nutzen wir das Potenzial gut geplanter Solarparks für die Artenvielfalt?"
Warum passiert die Anpassung der Praxis so langsam?
Diese Frage stellen sich viele Projektentwickler, Kommunen und Flächeneigentümer inzwischen völlig zurecht.
Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass Naturschutzbehörden eine wichtige Aufgabe haben. Das Vorsorgeprinzip ist sinnvoll. Wo Erkenntnisse fehlen, muss zunächst der Schutz von Arten im Vordergrund stehen.
Die Frage ist aber: Was passiert, wenn neue Erkenntnisse längst vorliegen?
Seit Jahren entstehen Monitoringberichte, Gutachten und wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass bestimmte Offenlandarten PV-Freiflächenanlagen nicht grundsätzlich meiden. Die aktuelle bne-Studie dokumentiert unter anderem hohe Feldlerchenbestände und weist darauf hin, dass die Art Solarparks zunehmend als Lebensraum nutzt.
Trotzdem erleben Projektierer vielerorts noch immer Genehmigungsverfahren, die sich primär an Annahmen orientieren, die aus einer Zeit stammen, in der diese Daten noch gar nicht verfügbar waren.
Natürlich existieren regionale Unterschiede. Natürlich muss jeder Standort individuell betrachtet werden. Doch genau deshalb stellt sich die Frage, warum eine Erkenntnis, die inzwischen durch zahlreiche Monitorings gestützt wird, noch immer nicht flächendeckend ihren Weg in die Genehmigungspraxis gefunden hat.
Bis Ergebnisse des Gutachtens des BfNs vorliegen, werden weiterhin Freihalteflächen, Ausgleichsmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen gefordert.
Das ist fachlich nachvollziehbar. Gleichzeitig entsteht jedoch der Eindruck, dass zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und behördlicher Umsetzung oft Jahre liegen.
Und genau diese Zeit haben wir eigentlich nicht.
Nicht beim Artenschutz. Nicht beim Klimaschutz. Und nicht bei der Energiewende.
Wenn neue Erkenntnisse belastbar sind, sollten sie auch zeitnah in Bewertungsmaßstäbe und Genehmigungspraxis einfließen. Andernfalls entsteht das Risiko, dass längst überholte Bilder weiterhin Entscheidungen prägen.
Unsere Sicht
Dabei sollte die Debatte nicht in einem Gegensatz zwischen Solarparks und Naturschutz geführt werden.
Erneuerbare Energien und Naturschutz verfolgen im Kern dasselbe Ziel: den Erhalt einer lebenswerten Umwelt für kommende Generationen.
Deshalb geht es nicht darum, Naturschutzstandards abzusenken.
Es geht darum, Entscheidungen auf Basis des aktuell verfügbaren Wissens zu treffen.
Genau hier könnte die laufende Auswertung des Bundesamts für Naturschutz eine zentrale Rolle spielen.
Die Hoffnung vieler Akteure der Branche ist, dass die Ergebnisse nicht nur neue Erkenntnisse liefern, sondern auch eine hohe Akzeptanz innerhalb der Behördenlandschaft schaffen.
Wenn eine umfassende bundesweite Datenauswertung fachliche Empfehlungen für Planung, Genehmigung und Betrieb von Solarparks ableitet, besteht die Chance, dass diese Erkenntnisse künftig stärker in die tägliche Praxis der Unteren Naturschutzbehörden einfließen.
Viele Behörden dürften für solche wissenschaftlich fundierten Handlungsempfehlungen eines Bundesamtes dankbar sein. Gleichzeitig könnten Genehmigungsverfahren dadurch mehr Klarheit, Einheitlichkeit und Planungssicherheit erhalten.
Die entscheidende Frage wird dann nicht mehr lauten, ob neue Erkenntnisse vorliegen. Die entscheidende Frage wird lauten, wie konsequent sie umgesetzt werden.
Fazit
Die Diskussion über Solarparks und Artenvielfalt steht an einem Wendepunkt.
Niemand fordert, das Vorsorgeprinzip aufzugeben. Niemand stellt die wichtige Arbeit der Naturschutzbehörden infrage. Aber Wissenschaft lebt davon, Annahmen kontinuierlich mit neuen Daten abzugleichen. Die aktuellen Erkenntnisse legen nahe, dass gut geplante und gut gepflegte PV-Parks mehr sein können als reine Energieerzeugungsanlagen. Sie können Lebensräume schaffen, Strukturen in agrarisch geprägte Landschaften zurückbringen und Arten neue Chancen eröffnen.
Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend notwendig, bestehende Annahmen regelmäßig zu hinterfragen und neue Erkenntnisse offen in die Praxis zu übernehmen. Das Bundesamt für Naturschutz bietet den Naturschutzbehörden mit seinem Gutachten die Chance, genau diesen Schritt zu gehen – durch seine besondere fachliche und politische Autorität. Denn guter Naturschutz bedeutet nicht nur, Risiken frühzeitig zu erkennen. Guter Naturschutz bedeutet auch, neue Erkenntnisse anzunehmen und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Unsere Hoffnung ist daher klar: Dass die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen nicht nur wissenschaftlich interessant sind, sondern tatsächlich dazu beitragen, die Genehmigungspraxis weiterzuentwickeln. Denn wenn Energiewende und Naturschutz dasselbe Ziel verfolgen, sollte wissenschaftlicher Fortschritt möglichst schnell beiden Seiten zugutekommen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung.
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